Schulverfassung
Schulverfassung für die Städtische Gesamtschule Schwerte
Leitlinien
Wir wünschen uns, Neues erkunden und entdecken zu können.Unsere Schule fördert den jungen Menschen auf seinem Weg zur Selbstständigkeit und Übernahme sozialer Verantwortung.In diesem Bewusstsein beschließen wir alle, die wir am Schulleben beteiligt sind, diese Verfassung für die Städtische Gesamtschule Schwerte. Sie soll uns Leitfaden sein und die Richtung weisen in unserem Umgang miteinander, das Lernen und Lehren erleichtern und unser Leben und Arbeiten an dieser Schule verbessern.
Wertschätzung und gegenseitige Achtung
Wir sind alle gleich viel wert. Es soll kein Unterschied gemacht werden in der Behandlung von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Beschäftigten an der Schule. Niemand soll wegen seiner Nationalität, ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Religion, seines Geschlechts, seines Sozialstatus oder einer Behinderung benachteiligt werden. Wir respektieren im Schulalltag auch die individuelle Eigenart eines jeden Einzelnen. Extremistische oder diskriminierende Anschauungen sowie Äußerungen werden von uns nicht geduldet.Wir gehen höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit miteinander um. Wir werten uns nicht in Wort und Tat ab, sondern bemühen uns um ein respektvolles und förderndes Miteinander in der Schule.
Gewaltlosigkeit
Wir lehnen entschieden jede Art von Gewalt ab: Gewalt gegen Mitmenschen und Sachen, aber auch Gewalt in unserer Sprache. Dazu zählt auch die Verwendung von Schimpfwörtern und beleidigenden Ausdrücken. Jeder Form von Mobbing begegnen wir mit Entschlossenheit. Wenn wir Gewalt in Handlungen oder Worten feststellen, gehen wir konsequent gegen dieses Verhalten an.
Unterricht
Der Unterricht ist Mittelpunkt unserer gemeinsamen Arbeit.Wir erkennen an, dass jeder Schüler, jede Schülerin und jede Lehrkraft einen Anspruch auf motivierenden und ungestörten Unterricht hat. In unserer Schulgemeinschaft hat jeder das Recht auf eine Persönlichkeitsentwicklung entsprechend seinen individuellen Stärken. Dies muss durch ein Konzept zur individuellen Förderung sichergestellt werden. Die Schüler/innen werden so oft wie möglich an der Gestaltung und Planung des Unterrichts beteiligt. Fachliche und pädagogische Zusammenarbeit ist für uns selbstverständlich. Im Unterricht und in Projekten soll kreatives und innovatives Denken sowie Arbeiten im Team mit dem Ziel einer gemeinsamen Problemlösung erlernt werden.
Teilnahme
Das Recht auf Teilnahme am Unterricht darf nur in Extremsituationen verwehrt werden.
Pünktlichkeit
Ein pünktlicher Stundenbeginn durch rechtzeitiges Erscheinen der Schüler und Lehrer sowie auch ein pünktliches Beenden der Stunde durch die Lehrer sind für ein fruchtbares Unterrichtsklima unumgänglich.
Rücksichtnahme und Verständnis
An Tagen mit besonderer Belastung der Schüler/innen sollten die Lehrer/innen Rücksicht üben und Verständnis zeigen.
Verantwortung der Schüler/innen und Lehrer/innen
Wir sind in der Klasse und in den Kursen füreinander verantwortlich. Unsere Verantwortung beginnt bei der gegenseitigen Unterstützung in schulischen und persönlichen Schwierigkeiten und bei der Hilfe für „Neue“ und Schwächere.Wir fühlen uns gemeinsam verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit in der Schule.
Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit soll in allen schulischen Gremien von grundsätzlicher Loyalität und gegenseitiger Akzeptanz getragen sein, die aber auch konstruktive Kritik und die Darstellung unterschiedlicher Positionen mit einschließt und achtet.
Konflikte
Wir äußern unterschiedliche Meinungen offen, direkt und konstruktiv und besprechen dies fair mit allen Beteiligten. Kommt es dennoch zu keiner Einigung, kann jeder Betroffene die Schulleitung, die Schiedsstelle der Schulkonferenz, den Lehrerrat, die Streitschlichter, einen Lehrer seines Vertrauens oder die Sozialpädagogen ansprechen. Diese Regelung gilt für Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern gleichermaßen.
Engagement
Die Arbeitseinstellung von Schülern/innen und Lehrern/innen sollte sich durch konstante Motivation und Verständnis füreinander auszeichnen. Wir engagieren uns auf freiwilliger Basis an den verschiedenen Aktivitäten und Veranstaltungen sportlicher, musischer und gesellschaftlicher Art und respektieren das Engagement der anderen. Jeder beteiligt sich mit seinen Möglichkeiten an der Gestaltung eines interessanten und vielfältigen Schullebens.
Der Beitrag der Lehrer/innen
Die Lehrer/innen bemühen sich um einen motivierenden und fordernden Unterricht, der ausgerichtet ist an Fairness, Verständnis, Wertschätzung und Individualität des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist die Vorbereitung auf eine umfassende schulische Ausbildung und Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Unterstützung und Vorbereitung auf zentrale Prüfungen.
Der Beitrag der Schüler/innen
Die Schüler/innen haben eine Mitverantwortung für ihre schulische Ausbildung. Dabei tragen sie durch ihr Engagement, ihre Mitarbeit, angemessenes Verhalten und Wertschätzung zum Erfolg ihrer schulischen Laufbahn bei.
Der Beitrag der Eltern
Die Eltern tragen große Verantwortung für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder. Gemeinsam mit der Schule sorgen sie dafür, dass die Schüler/innen zu selbstständigen und verantwortungsbewussten jungen Menschen heranwachsen. Sie fördern Eigenverantwortlichkeit und Wertebewusstsein. Auch der schulische Erfolg wird maßgeblich durch die Eltern bestimmt.
Sorgfalt
Wir behandeln die Einrichtungen unserer Schule innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes sowie Eigentum anderer sorgfältig und pfleglich. Dies bedeutet auch einen verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und Umwelt.
Wir verschaffen dieser Schulverfassung Geltung
Jeder steht für sein Handeln und Reden ein und übernimmt dafür die Verantwortung.Wir respektieren unsere vereinbarten Grundsätze und halten unsere Zusagen ein.
Konfliktlösung/Vermittlung
Da in der Schulkonferenz alle Gruppen der Schule vertreten sind, kann hier in grundsätzlichen Fragen auf Problemlösungen hingewirkt werden. Das jeweilige Problem kann von den betroffenen Ansprechpartnern ohne Nennung von Namen eingebracht werden. Die Anonymität wird in jedem Fall gewahrt. Die Schulkonferenz richtet eine Schiedsstelle ein, bei der auftretende Konflikte möglichst mit der Akzeptanz der Beteiligten gelöst werden. In geeigneten Fällen wird die Anhörung der Betroffenen, die Erörterung der Problematik und die Problemlösung an diese Schiedsstelle delegiert. Die Schiedsstelle setzt sich zusammen aus je zwei Eltern-, Schüler- und Lehrervertretern, die Mitglied der Schulkonferenz sind.
Ich erkenne diese Schulverfassung an und erkläre mich bereit, zu ihrer Umsetzung beizutragen.Das Schulprogramm der Schule ist in der jeweils gültigen Form Bestandteil der Verfassung.Für spezielle Bereiche und Belange der Schule können einzelne Benutzerregelungen erlassen werden, die diese Verfassung ergänzen.
Stand: Juni 2007
Hier steht die Schulverfassung als Download im PDF Format zu Verfügung.
Schulverfassung (PDF Datei)